Poker und das Finanzamt
Wer gerne und auch mal erfolgreich Poker spielt, egal ob live oder online, sieht sich früher oder später irgendwann einmal mit der Frage konfrontiert, ob er denn seine Gewinne beim Finanzamt versteuern muss. Ab welcher Bankroll und ab welchen Pokergewinnen könnte es hier für deutsche Pokerspieler gefährlich werden? Kann das Finanzamt von meinen Gewinnen Wind bekommen und Nachzahlungen fordern?
Wir werfen einen Blick auf ein komplexes Themengebiet, in dem das Argument, dass Poker doch in Deutschland als Glücksspiel zählt, in vielen Fällen nicht zieht und zwei Präzedenzfälle für viel Aufsehen gesorgt haben.
Rechtliche Lage von Poker in Deutschland
Eigentlich sind Gewinne aus Glücksspielen in Deutschland steuerfrei. Und Poker zählt entgegen der Meinung von vielen Spielern, Profis und Experten vor der deutschen Rechtsprechung als Glücksspiel. Und auf solche Glücksspiele hat der Staat eigentlich ein Monopol. Doch die Wirklichkeit sieht schon seit vielen Jahren ganz anders aus. Laut einer Studie der Universität Hamburg spielten schon im Jahr 2011 deutlich mehr als 500.000 Deutsche regelmäßig Online Poker. Die meisten sicherlich als Hobby und ohne je große Gewinne zu machen.
Doch was ist, wenn man Poker als Beruf spielt? Was ist, wenn man beim Poker immer wieder mal größeren Summen gewinnt? Aufgrund dieser Unsicherheit haben viele deutsche Poker Profis ihren Wohnort nach Österreich oder Großbritannien verlegt. In diesen Ländern müssen sie keine Steuern auf ihre Gewinne zahlen, egal ob sie Poker als Hobby oder als Beruf spielen.
Präzedenzfall Eddy Scharf
Im Jahr 2012 erschütterte ein Gerichtsprozess die Pokerwelt. Der deutsche Poker Profi Eddy Scharf wurde im Oktober vom Finanzgericht Köln zu einer Steuernachzahlung auf seine Pokergewinne verurteilt. Er hatte Weihnachten 2009 vom Finanzamt Köln einen Steuerbescheid in sechsstelliger Höhe rückwirkend für die Jahre 2003 bis 2008 bekommen. Daraufhin reichte Scharf Klage gegen das Finanzamt Köln/Mitte ein. Doch in erster Instanz wies das Finanzgericht Köln Scharfs Klage ab.
Das Gericht urteilte, dass Gewinne aus Pokerspielen der Einkommenssteuer unterliegen, wenn man regelmäßig und erfolgreich an Pokerturnieren teilnimmt. Der Poker Profi Eddy Scharf sei eben kein Durchschnittsspieler und sein Erfolg überwiegend von seinem Können abhängig. Scharf ging gegen das Urteil in Revision. Doch auch der Bundesfinanzhof (BFH) in München kam im September 2015 zum gleichen Urteil.
Profis müssen von Fall zu Fall Steuern zahlen
Laut dem Bundesfinanzhof ist Turnierpoker nach steuerrechtlichen Maßstäben eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Wann Einkommenssteuer gezahlt werden müsse, müsse von Fall zu Fall geklärt werden. Das Urteil bedeutet nicht, dass nun jeder Pokerspieler in Deutschland Steuern auf seine Gewinne zahlen müsse. Wenn aber „Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht“ im Sinne des Steuerrechts gegeben seien, könne es zu einer Besteuerung kommen. Scharf erwartete nach seinem Urteil, dass noch mehr Pokerspieler in Deutschland durch Finanzämter überprüft werden. Von Fall zu Fall und je nach Finanzamt könnten diesen dann ähnliche Steuerforderungen drohen wie ihm.
Aber auch nach dem Urteil des BFH blieben viele Unklarheiten bestehen: Wenn ein Pokerspieler Gewinne versteuern kann, kann er im gleichen Zug dann nicht auch Verluste geltend machen? Wer bestimmt, ab wann eine „Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht“ gegeben ist? Gilt aber, wenn Poker Profis einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, dann für diese Tätigkeit nicht eigentlich auch der freie Dienstleistungsverkehr der EU? Und wäre Online Poker somit nicht auch legal?
Finanzgericht Münster vs. Jens Vörtmann
Im Jahr 2014 folgte ein weiterer Präzedenzfall. Hier ging es vor dem Finanzgericht Münster um die zu versteuernde Einnahmen und Umsätze des deutschen Pokerspielers Jens Vörtmann. Laut Urteil gab er gewonnene Preisgelder über einen Zeitraum von mehreren Jahren in seiner Steuererklärung nicht an. Das Finanzamt schätzte daraufhin seine Umsätze und belegte dieser mit der in Deutschland üblichen Umsatzsteuer von 19 Prozent. Für 2006 setzte es Umsätze von 26.460 Euro und für 2007 von 61.000 Euro an.
Für die Eigenschaft als Unternehmer sprachen im Fall des Finanzgericht Münster folgende Umstände:
- Neunjährige Teilnahme an verschiedenen Kartenspielen (Pokerturnieren, Cash-Games, Internet- und Black-Jack-Veranstaltungen)
- Einnahmen sollten erzielt werden. Ob auch ein Gewinn vorliegt, war für die Umsatzsteuer im Gegensatz zur Einkommensteuer ohne Belang
- Teilnahme an 5 bis 8 Pokerturnieren, an Cash-Games und an Internet-Veranstaltungen pro Jahr
- Stakings (Beteiligungen an anderen Pokerspielern)
- Aufgabe der bisherigen Angestelltentätigkeit
- Reisetätigkeiten
- Höhe der Umsätze und Möglichkeit, den Lebensunterhalt mit dem Kartenspiel zu finanzieren
- Ein im Internet veröffentlichtes Interview, worin der Spieler u. a. angab, jahrelang viele Kartenspiele gespielt zu haben und einmal 30.000 Euro bei einem Event gewonnen zu haben
Wie sollen Spieler sich gegenüber dem Finanzamt verhalten?
Rechtsexperten raten, dass Profi Pokerspieler sich auf jeden Fall mit dem Finanzamt auseinandersetzen sollten. Sie sollten im Zweifelsfall mit Eigenbelegen arbeiten. Hier ist eine lückenlose Dokumentation mit Belegen über Reisekosten, Quittungen über eingezahlte Startgelder, Hotelrechnungen, usw. anzuraten. In Casinos oder bei Online Glücksspielanbietern bekommen sie keine Belege für ihre Ausgaben. Besondere Vorsicht gilt für Spieler, über die in der Öffentlichkeit berichtet wird. Auf sie könnte das Finanzamt von selbst aufmerksam werden.
Doch die Spieler sollten sich nicht allein oder mit unerfahrenen Beratern auf eine Diskussion mit den Finanzbehörden einzulassen. Neben Kenntnissen des Pokerspiels an sich, erfordert der Umgang mit den Behörden auch eine umfassende Kenntnis der glückspielrechtlichen Hintergründe. Spieler die sich nicht sicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen, sollten juristischen und steuerrechtlichen Rat einholen, um zu beurteilen, ob eine Erklärungspflicht besteht, damit keine nachteiligen Folgen entstehen. Im schlimmsten Fall könnten sie sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Poker als Hobby ist steuerfrei
Spieler, die Poker nur als Hobby betreiben und keine großen Summen gewinnen, müssen sich keine Gedanken über Steuern und das Finanzamt machen. Doch wo sind hier die Grenzen? Das Finanzamt hat sicherlich keine Zeit jeden Spieler zu überprüfen, der eine drei- oder vierstellige Summe auf seinem Pokerkonto hat. Doch ab welcher Summe könnten die Behörden hellhörig werden?
Wer sich unsicher ist, ob seine Gewinne doch das Interesse des Finanzamtes wecken könnten, kann immer noch eine Taktik verfolgen: Anonym bleiben! Dies geht natürlich am besten beim Online Poker. Wer bei den Pokerräumen einen Nickname wählt, der nichts mit seinem realen Namen zu tun hat, und auch nach größeren Gewinnen lieber in der Versenkung bleibt und nicht alle seine Freunde und Follower auf sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook informiert, kann vom Finanzamt kaum belangt werden. Die Pokerräume werden jedenfalls aus Datenschutzrechtlichen Gründen den Behörden nicht preisgeben, welche Spieler sich hinter den Nicks verstecken.
Bekommt das Finanzamt mit wenn ich mit Skrill oder Neteller auszahle?
eWallets wie Skrill, PayPal oder Neteller sind elektronische Banking Dienstleister, die von fast allen Online Poker und Online Glücksspielanbietern akzeptiert werden. Unter den Glücksspielern werden die eWallets immer beliebter und gefragter. Der große Vorteil: Deutsche Finanzbehörden können unter Umständen Einsicht in Konten bei deutschen Banken bekommen. Doch die Finanzämter haben keine Befugnisse, sich Einblick in internationale eWallets wie Skrill oder Neteller zu verschaffen. Sie können höchstens bei den eWallets um Auskünfte anfragen.
Seit 2010 sind alle Steuerzahler in Risikoklassen eingeteilt, anhand derer das Finanzamt entscheidet, wie die Steuererklärungen geprüft werden. Das würde theoretisch bedeuten, dass das Finanzamt bei einer Steuerprüfung das Konto schließen lassen kann. Allerdings liegt hier kein bekannter Fall vor. Im Gegenteil: In einem Fall von Geldwäsche versuchte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2007 an Neteller-Daten zu gelangen. Neteller hat damals keine Daten herausgegeben.
eWallets wie Skrill oder Neteller fragen bei der Schufa höchstens an, ob es den Kunden auch wirklich gibt. Diese Anfrage steht dann eventuell in der Schufa-Auskunft. Weitere Verbindungen zu den eWallets sind nicht ersichtlich.